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   BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92   

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BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92 (https://dejure.org/1992,9541)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92 (https://dejure.org/1992,9541)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 1992 - 1 ObOWi 239/92 (https://dejure.org/1992,9541)
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  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
    Es stellt einen Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 OWiG dar, wenn bei unterbliebener Ladung des Rechtsanwalts die Hauptverhandlung wegen der Tat, hinsichtlich der er zum Vertreter gewählt worden war, ohne dessen Teilnahme durchgeführt wird (BayObLG DAR 1976, 166 ; BayObLGSt 1980, 35 m.w.Nachw.; BayObLG vom 20.12.1985 1 ObOWi 399/85 mitgeteilt von Rüth DAR 1986, 257; Göhler aaO § 71 Rn. 26).
  • OLG Köln, 21.02.1980 - 1 Ss 1094/79

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund unterbliebener Ladung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
    Abgesehen davon, dass der gerügte Verfahrensfehler nicht die Verurteilung wegen der beiden Ordnungswidrigkeiten des verbotenen Parkens betrifft, weil der Betroffene insoweit nicht anwaltschaftlich vertreten war, kann hier ein solcher Verstoß gegen einfaches Prozessrecht dem Betroffenen im Hinblick auf die Zulassungsbegrenzung des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht zum Erfolg verhelfen, noch stellt er stets eine Versagung des rechtlichen Gehörs i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und damit von § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG dar, zumal der Betroffene in der Hauptverhandlung anwesend war, er sich verteidigen oder die Aussetzung der Hauptverhandlung verlangen konnte (vgl. OLG Karlsruhe VRS 79, 376; OLG Köln VRS 59, 247; Göhler aaO § 80 Rn. 16 b und c).
  • BayObLG, 20.12.1985 - 1 ObOWi 399/85

    Zweifel über die Zustellung einer Ladung

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
    Es stellt einen Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 OWiG dar, wenn bei unterbliebener Ladung des Rechtsanwalts die Hauptverhandlung wegen der Tat, hinsichtlich der er zum Vertreter gewählt worden war, ohne dessen Teilnahme durchgeführt wird (BayObLG DAR 1976, 166 ; BayObLGSt 1980, 35 m.w.Nachw.; BayObLG vom 20.12.1985 1 ObOWi 399/85 mitgeteilt von Rüth DAR 1986, 257; Göhler aaO § 71 Rn. 26).
  • BayObLG, 18.02.1976 - 1 ObOWi 492/75

    Verteidiger; Hauptverhandlung; Verkehr; Ordnungswidrigkeit; Verfahren; Wahl;

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
    Es stellt einen Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO i.V.m. § 71 OWiG dar, wenn bei unterbliebener Ladung des Rechtsanwalts die Hauptverhandlung wegen der Tat, hinsichtlich der er zum Vertreter gewählt worden war, ohne dessen Teilnahme durchgeführt wird (BayObLG DAR 1976, 166 ; BayObLGSt 1980, 35 m.w.Nachw.; BayObLG vom 20.12.1985 1 ObOWi 399/85 mitgeteilt von Rüth DAR 1986, 257; Göhler aaO § 71 Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1990 - 1 Ss 63/90
    Auszug aus BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
    Abgesehen davon, dass der gerügte Verfahrensfehler nicht die Verurteilung wegen der beiden Ordnungswidrigkeiten des verbotenen Parkens betrifft, weil der Betroffene insoweit nicht anwaltschaftlich vertreten war, kann hier ein solcher Verstoß gegen einfaches Prozessrecht dem Betroffenen im Hinblick auf die Zulassungsbegrenzung des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht zum Erfolg verhelfen, noch stellt er stets eine Versagung des rechtlichen Gehörs i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und damit von § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG dar, zumal der Betroffene in der Hauptverhandlung anwesend war, er sich verteidigen oder die Aussetzung der Hauptverhandlung verlangen konnte (vgl. OLG Karlsruhe VRS 79, 376; OLG Köln VRS 59, 247; Göhler aaO § 80 Rn. 16 b und c).
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